
Linteum
In den Jahren 1896 und 1898 wurden in der Kronenstraße in Offenburg Arbeiterwohnhäuser errichtet, die aus architektonischen, sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmale gemäß dem Denkmalschutzgesetz darstellen. Die Wohnanlage demonstriert in anschaulicher Weise das soziale Engagement des seinerzeit größten Arbeitgebers in Offenburg, der Spinnerei und Weberei am Ende des 19. Jahrhunderts. Durch die städtebauliche Anordnung von vier freistehenden, in der Gebäudelänge variierenden und versetzt angeordneten Baukörpern wurde ein Ensemble von großer städtebaulicher Sensibilität erschaffen. Frühzeitig erkannte die Stadt Offenburg das Potential, das das unmittelbar an die historische Kernstadt angrenzende Quartier am Mühlbach besitzt. Das zentral gelegene Stadtentwicklungs- und Sanierungsgebiet gilt als Herzstück der neueren Stadtgeschichte, das darin eingebettete Ensemble früherer Werkswohnungen der traditionsreichen Offenburger Spinnerei und Weberei als Identität stiftend, die wirtschaftspolitischen und zugleich sozialen Wertvorstellungen der Gründerzeit reflektierend.
Mit der Durchführung der Sanierung des denkmalgeschützten Ensembles wurde die Projektgesellschaft FB Spinnerei-Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Offenburg gegründet. Die an der Gesellschaft Beteilig- ten verfügen über umfassende und langjährige Kenntnisse in der Konzeption und Realisierung denkmalgeschützter Wohngebäude. Die Revitalisierung des Ensembles übernehmen renommierte Handwerksunter- nehmen.
Mit der Investition in das denkmalgeschützte Ensemble ‘Linteum’ erwerben Sie ein Stück historisches Offenburg – ein “Schmuckstück”, wie es Oberbürgermeisterin Edith Schreiner treffend bezeichnete.


Konzept
Rahmendaten im Überblick
- Standort
Offenburg (Metropolregion Oberrhein), innerstädtisch zentral gelegen - Baujahr | Klassifizierung
1896 und 1898
(Bestandsimmobilien | Sanierungsobjekte) - Charakteristik
Kulturdenkmal i.S.d. § 2 DSchG
unter besonderem Schutz stehendes und aufgrund seiner “geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung erhaltenswertes bauzeitliches Ensemble innerhalb eines als städtisches Sanierungsgebiet ausgewiesenen Quartiers (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet “Mühlbach” der Stadt Offenburg) vormals Werkswohnungen (für Arbeiter aus Südtirol und Italien) der 1857 gegründeten Spinnerei und Weberei Offenburg (bis 2008) - Struktur
bestehend aus vier freistehenden Gebäuden (einen Innenraum flankierend angeordnet)
Casa Angela – 24 Wohneinheiten
Casa Bella – 16 Wohneinheiten
Casa Chiara – 24 Wohneinheiten
Casa Elisa – 16 Wohneinheiten
(Casa Elisa ist nicht angebotsgegenständlich)
Freiraum
DIE FORMEL FÜR EIN MODERNES LEBENSGEFÜHL
Revitalisierung des Ensembles
- Der Freiflächenplan beinhaltet einen Teilbereich der 1857 gegründeten und bis 2007 existenten Spinnerei und Weberei Offenburg – die qualifizierte Renaissance des 1896 und 1898 als Werkswohnungen errichteten Ensembles östlich der parkähnlich eingebetteten früheren Fabrikantenvillen – eine gezielte Weiterentwicklung des bauhistorischen Bestandes – orientiert sich an den Vorgaben der Baugenehmigungsbehörde (in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden und basiert auf den für das Gesamtareal in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet verankerten Richtlinien), darüber hinaus nach den konzeptionellen Planungen des Initiators
Außenanlagengestaltung
- Die Gestaltung des angebotsgegenständlichen Grundstückes (Gesamtfläche nach Zusammenlegung ca. 5.989 m2) erfolgt auf der Grundlage eines qualifizierten (landschafts-)architektonischen Raumkonzeptes und in Abstimmung mit der Gesamtgestaltung des sog. Mühlbach-Quartiers (frühere Areal der Spinnerei und Weberei)
Baubegleitendes Qualitätscontrolling
- Die Verkäuferin hat mit der TÜV SÜD Industrie Service GmbH einen Vertrag über Baubegleitendes Qualitätscontrolling abgeschlossen. Inhalt des Vertrages ist unter anderem, ob die Bauausführung den jeweiligen Normen entspricht. Mit dem Erwerb akzeptiert der Käufer jedoch, dass durch die erhaltenswerte strukturelle Grundsubstanz des Altbaus im Hinblick auf Schall-, Brand-, Wärme- und Feuchteschutz derzeit geltende Normen bzw. der heutige Stand der Technik teilweise nicht erreicht werden können.
- Die TÜV SÜD wird das Bauvorhaben auf die Konformität der Bauausführung mit den Plänen und Unterlagen und den aufgeführten technischen Vorschriften (Beurteilungsgrundlagen) überprüfen. Dazu finden während der Bauausführung Baustellenbegehungen durch einen Sachverständigen in Abstimmung mit dem Auftraggeber gemäß dem Begehungsplan statt.
- Nach der Begehung wird durch die TÜV SÜD ein schriftlicher Bericht erstellt; dieser enthält die gutachterlichen Feststellungen, wichtige Details werden erforderlichenfalls fotografisch dokumentiert, festgestellte Mängel in einer Liste dargestellt. Sofern es der Baufortschritt zulässt, wird die Beseitigung der festgestellten Mängel im Zuge der nächsten Begehung kontrolliert und dokumentiert. Die Baustellenbegehungen werden in der Regel von Fachingenieuren der Bautechnik durchgeführt. Nach bzw. im Zuge der Fertigstellung des Bauvorhabens erfolgt durch die TÜV SÜD oder einen zugelassenen Sachverständigen die technische Abnahme der Wohneinheiten (Sondereigentum) sowie die Abnahme des Gemeinschaftseigentums (einschl. Überwachung der Mängelbeseitigung).


Denkmal
INDIVIDUELL, ZEITLOSMODERN, BESTÄNDIG, STEIGERUNGSFÄHIG – EIN UNIKAT UNTER DEN SACHWERTEN
Bausubstanz (bauzeitlicher Bestand)
- Tragwerk: Massivbauweise, Außen- und tragende Innenwände aus Ziegelmauerwerk, Holzbalkendecken, Kappengewölbe im Untergeschoss
- Dach: zimmermansmäßige Satteldachkonstruktion, Eindeckung mit Dachziegeln; Dachgauben
- Fassade: Sandsteinsockel, vollflächige und individuell akzentuierte Putzfassade (mit Hilfe von gezielt eingesetzten Gliederungs- und Schmuckelementen – u. a. Vormauerungen und Bänder – Plastizität reflektierende Fassadengestaltung)
- Gliederung: drei Vollgeschosse, Dachgeschoss, Untergeschoss; die (strenge) architektonische, Gliederung erfolgt über gleichmäßige Fenstergruppierungen (sämtliche Öffnungen sind in Sandstein eingefasst, werden darüber hinaus durch Doppelläden flankiert)
- Aufgänge: massiv ausgeführte Hauseingangsbereiche, bauzeitlich differenziert ausgeführte Treppenkonstruktionen (Casa Angela und Bella = Granit, Casa Chiara und Elisa = Sandstein)

Denkmalschutz
- Rechtsgrundlage zum Schutz und dauerhaften (authentischen) Erhalt von Kulturdenkmalen, darüber hinaus zur Sicherstellung der Denkmalpflege; durch die Denkmalschutzbehörden erfolgt die Bestandsaufnahme, Sichtung und Katalogisierung
- Werden bspw. Baudenkmale als schützensund erhaltenswert eingestuft, erfolgt die Aufnahme in die Verzeichnisse der jeweiligen Bundesländer; Näheres regeln darüber hinaus Erhaltungssatzungen der Kommunen (u. a. Sanierungsgebiete)
Denkmalpflege
- Maßnahmen, die zur Erhaltung von Kulturdenkmalen erforderlich sind – bspw. Instandsetzung (u. a. Restaurierung ausgehend vom Befund) oder Rekonstruktion (Wiederherstellung des vollständigen Erscheinungsbildes)
- Ziel ist in erster Linie der Erhalt der bauhistorischen Substanz (Einzeldenkmale, Gruppen oder Ensemble) in ihrem überkommenen Zustand einschl. nutzungsbedingter Veränderungen
- Voraussetzung für den Erhalt ist eine dauerhafte Nutzung des Kulturdenkmals
Revitalisierung
- Wiederbelebung der Bausubstanz unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten, mit dem Ziel, dbzgl. Anforderungen und Nutzungskonzeptionen behutsam aufeinander abzustimmen; beinhaltet die Sanierung im bauhistorischen Bestand (notwendige Eingriffe, bautechnische Maßnahmen, Verwendung von dem historischen Vorbild entsprechenden Materialien), den weitgehenden Erhalt und die Restaurierung des historischen Bestandes (u. a. Rekonstruktion) sowie die nachhaltig ausgerichtete Modernisierung (energetische Ausrichtung, moderne Raum- und Ausstattungskonzepte)
